AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen Ihnen (nachfolgend Reisende) und uns (nachfolgend Reiseveranstalter) geschlossenen Pauschalreisevertrages.
Das Rechtsverhältnis zwischen Reisende und Reiseveranstalter regelt sich zunächst nach dem BGB, §§ 651 a-y und den Artikeln 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB). Die nachfolgenden Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie.
Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, alle in der Reise- und Leistungsbeschreibung angebotenen Reiseleistungen zu den hierin festgelegten Bedingungen zu erbringen, die vom Reisenden akzeptiert werden.
Mit Ihrer Reiseanmeldung erkennen Sie für sich und die von Ihnen mit angemeldeten Personen die Reisebedingungen für einen Pauschalreisevertrag an, als deren Vertreter Sie auch in der Folgezeit uns gegenüber auftreten.

Reisende bedeutet: Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen oder andere juristische Personen, die die vom Reiseveranstalter angebotenen Dienstleistungen nutzen und die Vertreter der Reisenden einbeziehen.

Dienstleistungen bedeutet: Bereitstellung jeder Dienstleistung als Unterkunft und / oder Transport und / oder Verpflegung und / oder aller anderen Reisedienstleistungen und Aktivitäten, wie sie vom Reiseveranstalter angeboten und vom Reisenden akzeptiert werden.

1. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende
1.1. Für alle Buchungswege (z.B. telefonisch, schriftlich per E-Mail etc.) gilt:
a) Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung entsprechend dem Angebot und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot seitens des Reiseveranstalters vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, soweit der Reiseveranstalter bzgl. des neuen Angebotes auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung/Zahlung des Reisepreises erklärt.
d) Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nr.1,3-5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
e) Für Preisermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt maßgebend, bei Kleinkindern bis 2 Jahre das Alter am vertraglich vereinbarten Rückreisedatum.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder SMS erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung übermitteln. Diese ist seitens des Reisenden unverzüglich zu prüfen und durch die Rücksendung der ausdrücklichen und gesonderten Erklärung, dass er als Reisende alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einsteht, zu bestätigen.
1.3. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen
Vorschriften (§§ 312 Abs.7, 312g Abs.2 S.1 Nr.9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Zahlungsbedingungen
2.1
a) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Reiseendgeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten der Reiseendgeld-Versicherung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
b) Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 30 Prozent des Reisepreises innerhalb von 3 Werktagen zur Zahlung fällig. Die Kosten für eine über den Reiseveranstalter abgeschlossene Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig, bei nachträglichem Abschluss tritt die Fälligkeit sofort ein.
Die Restzahlung muss spätestens 45 Tage vor Reiseantritt gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseinganges), sofern das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters, aus dem in Ziffer 9 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.
c) Bei Buchung für größere Gruppen ab 10 Personen gelten möglicherweise abweichende Zahlungsbedingungen, die gesondert vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden.
d) Liegen zwischen Buchung der Reise und Reiseantritt weniger als 30 Tage, wird der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig.
2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und dem Reisenden die Rücktrittskosten gem. Ziffer 5 in Rechnung zu stellen.
2.3.Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, die Reiseunterlagen auszuhändigen, bevor die Restzahlung erfolgt ist.
2.4. Bei Buchung von Last-Minute-Reisen, Sonder- und/oder Aktions- Buchungen ist eine Anzahlung von 100% des angegebenen Reisepreises erforderlich. Beachten Sie die gesonderten Bedingungen in der Buchungsbestätigung. Diese Sonderangebote sind nicht erstattungsfähig.
2.5. Bitte leisten Sie alle Zahlungen mit Angabe der Buchungs-/Rechnungsnummer nur an:

Kontoinhaber: Jeska Inspiration – Inh. Karin Jestädt
Bank: Targobank AG
IBAN: DE07 3002 0900 5380 8038 34
BIC:    CMCIDEDDXXX

3. Leistungs- und Preisänderungen vor Reisebeginn
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich, für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt.
3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat. Der Reisende hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Reisende in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend §651m Abs.2 BGB zu erstatten.

4. Preisänderung nach Vertragsschluss
Der Reiseveranstalter plant und erstellt mit größter Sorgfalt die Reiseleistungen und/oder verbunden als Rundreisen. Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis einseitig erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
a.) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b.) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren,
oder
c.) Änderungen der für die betreffenden Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Der Reiseveranstalter hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen.
d) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
e) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Für den Fall, dass die o.g. Kosten zu niedrigeren Ausgaben beim Reiseveranstalter führen, so wird der Differenzbetrag unter Abzug eines Verwaltungsaufwandes an den Reisenden weitergeben.
f) Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
g) Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 Prozent gelten die Regelungen des §651f Abs. 1 BGB. Ein nach dieser Vorschrift von uns abgegebenes Angebot zur Annahme der Preiserhöhung gilt nach Ablauf der vom Reiseveranstalter gesetzten Frist als vom Reisenden angenommen.
Der Reisende hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Preiserhöhung zustimmen, unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhöhung als angenommen.
Hierauf ist der Reisende in der Erklärung gem. Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der Ersatzreise bei
gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der
Differenzbetrag entsprechend §651m Abs.2 BGB zu erstatten.

5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Rücktrittskosten
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.2. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffenen worden wären.
5.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch Anderweitige Verwertung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Reisenden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit folgenden Rücktrittspauschalen berechnet:

Reiserücktrittskosten – Stornierungskosten:
Ab Buchungsdatum bis 150 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
149 Tage bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
89 Tage bis 30 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
29 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises
14 Tage bis 4 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
Ab 3 Tage vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
Am Anreisetag – no Show – 100 % des Reisepreises

5.4. Spezielle Angebote und/oder Last-Minute-Buchungen gelten ohne Stornierungsbedingungen, aufgrund der zeitlichen Begrenzung für kurzfristige Buchungen, hat die vollständige Zahlung umgehend zu erfolgen in Verbindung mit dem No-Refund-Verfahren.
5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
5.6. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung den Erstattungsbeitrag zu leisten.
5.7. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gem. §651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Werktage vor Reisebeginn zugeht. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel der Person des Reiseteilnehmers entsprechenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemäß §651 e BGB als Gesamtschuldner.

Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Artikel 250 §3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, wird neben dem geänderten Reisepreis sowie etwaigen durch die Änderung für den Reiseveranstalter nachweisbaren Zusatzkosten ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 40,00 EUR pro Person fällig. Diese Bedingungen gelten auch bei Namensänderungen oder Namenskorrekturen.
Umbuchungen werden zum tagesaktuellen Preis am Umbuchungstag vorgenommen. Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (z.B. Änderung der Zimmerkategorie, Belegung des gebuchten Zimmers, der Verpflegungsart oder des Reisetermins) wird der Preis für die geänderte Leistung zum aktuellen Tagespreis der Unterkunft am Umbuchungsdatum berechnet.
6.2. Umbuchungswünsche des Reisenden, die später als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gem. Ziffer 5 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.3.Umbuchungen der Reise nach Reisebeginn sind nur in
Ausnahmefällen möglich. Sie sind bei der zuständigen Reiseleitung vorzunehmen. Voraussetzung für eine Änderung der Reisedauer ist, dass bei einer Verlängerung das zugewiesene Zimmer für den Verlängerungszeitraum frei ist. Mehrkosten, die durch die Umbuchung der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden. Die Gebühr für eine Umbuchung im Ausland beträgt 40,00 EUR pro Person.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7.1. Erwägt der Reisende aus eigenem Ermessen und aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, einer Nichtteilnahme und/oder nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
7.2. Bei Gründen, die den Reisenden nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigen, wird sich der Reiseveranstalter um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

8. Versicherung
Der Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungspaketes, insbesondere inkl. einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Ebenfalls wird der Abschluss einer Unfall-, Reise- und Auslandskrankversicherung empfohlen. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reisegepäckversicherung empfohlen.

9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
9.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisenden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach der Rücktrittserklärung Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen
– ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, – bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen für den Reiseveranstalter nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Wird die Durchführung der Reise vor Reisebeginn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gehindert, so ist der Reiseveranstalter berechtigt den Reisevertrag zu kündigen. Wird die Reise aus oben genannten Gründen abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

11. Mitwirkungspflichten des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
11.1. Reiseunterlagen
Der Reisende hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
11.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach §651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §651n BGB geltend machen.
Der Reisende ist verpflichtet, sämtliche Beanstandungen unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung zu rügen. Über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ist eine Reiseleitung vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unmittelbar zur Kenntnis zu bringen. Vor einer eventuellen Kündigung des Vertrages ist der Reisende verpflichtet, der Reiseleitung vor Ort oder unmittelbar dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
11.3. Schäden am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gleiche gilt für den Verlust von Reisegepäck. Gleichzeitig ist vom Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung über die Beschädigung bzw. den Verlust zu fordern. Der Vortrag einer Mängelrüge im Hotel bzw. bei der Ortsreiseleitung ersetzt deshalb ausdrücklich nicht die fristgerechte Mängelrüge beim Reiseveranstalter.
11.4. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in §651i Abs.2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach §651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird.
11.5. Reisende mit besonderen Gesundheitsproblemen oder besonderen Anforderungen müssen den Reiseveranstalter im Voraus darüber informieren.

12. Eigenanreise Flug
12.1 Änderungen der Flugzeiten oder der Streckenführung, auch kurzfristig, sind dem Reiseveranstalter unverzüglich mitzuteilen.
12.2. Mehrkosten durch Flugverspätungen für Wartezeiten bei Flughafentransfers o.ä. sind vom Reisenden zu tragen.
12.3. Im Falle einer Änderung der Flugnummer oder falscher Flugdaten, die vom Reisenden gesendet und dem Reiseveranstalter übermittelt wurden, wird sich der Reiseveranstalter trotzdem bemühen, die Transfervereinbarungen zu ändern. Der Reiseveranstalter übernimmt jedoch in vorgenanntem Fall keine Verantwortung für Service-Ausfälle oder zusätzliche Kosten, falls der Service aufgrund einer verspäteten Benachrichtigung nicht verfügbar ist.

13. Vereinbarungen und Bestimmungen geführter Besichtigungen und Ausflügen
13.1 Diese können von mehrsprachigen Reiseleitern durchgeführt werden oder wie in der schriftlicher Buchungsbestätigung aufgeführt.
13.2. Touren werden zu den vom Reiseveranstalter veröffentlichten Bedingungen angeboten (z. B. in Bezug auf Sprache, Reiseleitung usw.).
13.3. Für Reisen ins Ausland oder unterschiedliche Bezirke im Zielland muss jeder Reisende seinen Reisepass oder Personalausweis mit dem Visanachweis bei sich führen.
13.4. Reisende werden gebeten, den Reiseveranstalter über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren. Für eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung ist der Reisende verantwortlich (einschließlich einer Zusatzversicherung gegen Sportunfälle bei Touren mit sportlichen Aktivitäten).
13.5. Die Teilnahme an einer Tour unter dem Einfluss von Drogen, Medikamenten und/oder übermäßigem Alkohol ist nicht gestattet. Der Reisende verpflichtet sich, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Teilnahmebedingungen des Reiseveranstalters, die Anweisungen des örtlichen Reiseleiters, von Drittanbietern, von Supportpersonal sowie von externen Reiseleitern und Rettungskräften strikt einzuhalten.
13.6. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Reisende bei gesundheitlichen Problemen, Nichtbeachtung der Teilnahmebedingungen oder Verstößen gegen diese Bedingungen oder Anweisungen mit sofortiger Wirkung von der Tour auszuschließen. Wird ein Minderjähriger ausgeschlossen, ist auch die Begleitperson von der Tour ausgeschlossen. Im Falle eines dieser Gründe für den Ausschluss der Exkursion erfolgt keine Rückerstattung. Im Falle des Ausschlusses während einer Tour hat der Reisende keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Im Falle des Ausschlusses sind jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter ausgeschlossen.
13.7. Kommt der Reisende zu Beginn bzw. während der Tour nicht rechtzeitig am Abfahrts- bzw. Treffpunkt zusammen, behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, den Reisenden nach einer Wartezeit von 10 Minuten von der Tour auszuschließen und ohne den Reisende mit den anderen Reiseteilnehmern die Tour weiterzuführen. In diesem Fall hat der Reisende weder Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises noch kann er Schadenersatz verlangen. Darüber hinaus muss der Reisende alle zusätzlichen Kosten tragen z. B. den Transport zurück zum Ausgangspunkt.

14. Reisen mit Kindern
14.1. Alle Kinder unter 18 Jahren, benötigen gültige Reisepapiere z.B. Kinderreisepass oder Reisepass.
14.2. Wenn das Kind nur mit einem Elternteil reist, müssen die Eltern einen Reisepass und eine ungekürzte Geburtsurkunde sowie eine eidesstattliche Erklärung oder eine gerichtliche Anordnung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie die Erlaubnis haben, mit ihrem Kind zu reisen. Sollte eines der Elternteile verstorben sein, muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.
14.3. Ein unbegleitetes Kind benötigt einen Reisepass, eine ungekürzte Geburtsurkunde und ein von beiden Elternteilen unterzeichnetes Dokument, aus dem hervorgeht, dass das Kind die Erlaubnis zum Reisen besitzt. Darüber hinaus sind beglaubigte Kopien des Personalausweises oder Reisepasses der Person, bei der sich das Kind am Bestimmungsort aufhält, sowie Kontaktdaten und Adresse erforderlich.

15. Beschränkung der Haftung
15.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
15.2. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer umfänglichen Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
15.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der
Identität und der Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich waren.
15.4. Soweit der Reiseveranstalter vertraglicher oder ausführender Beförderer im Hinblick auf die Schiffspassage ist oder als solcher nach gesetzlichen Vorschriften angesehen wird, haftet dieser bei Schadensersatzansprüchen wegen Personen- oder Gepäckschäden nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften (2. Seerechtsänderungsgesetz insbesondere Anlage zu § 664 HGB). Im Schadensfalle trägt der Reisende einen Selbstbehalt von € 30,- bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck bzw. € 306,- bei Beschädigung eines Kfz.
15.5. a) Der Reiseveranstalter, seine verbundenen örtlichen Unternehmen im Zielgebiet und Vertreter handeln als Vertreter für die Anbieter von Transportmitteln, Unterkünften, Lebensmitteln und anderen Waren und Dienstleistungen, die dem Reisenden bereitgestellt werden. Alle Vorkehrungen für Transport, Unterbringung und Dienstleistungen werden unter der ausdrücklichen Bedingung getroffen, dass der Reiseveranstalter nicht für direkte, indirekte, Folgeschäden oder zufällige Schäden, Verletzungen, Verluste, Unfälle, Verzögerungen oder Unregelmäßigkeiten jeglicher Art haftet, aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, ohne Einschränkung, jeglicher Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzung Dritter wie einer Fluggesellschaft, einer Kreuzfahrtgesellschaft, eines Zuges, eines Hotels, eines Restaurants, eines Bodenabfertigers usw., die keine Waren oder Dienstleistungen für die Reise liefern. Ohne das Vorstehende einzuschränken, haftet der Reiseveranstalter nicht für Verluste oder Kosten aufgrund von Verspätung oder Änderungen des Zeitplans, Überbuchung von Unterkünften, Versäumnissen Dritter, Krankheit, Wetter, Streiks, höherer Gewalt oder terroristischen Handlungen. Krieg, Quarantäne, kriminelle Aktivitäten oder aus anderen Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen.
b) Ausflüge können Reisende in engen Kontakt mit antiken Stätten bringen, deren örtliche Begebenheiten nicht immer barrierefrei und mit ebenem Untergrund ausgestattet sind. Ebenfalls kann es bei Besichtigungen antiker Stätten zu körperlichen Einschränkungen wie Schrägen, gebückte Haltung o.ä. kommen. Der örtliche Reiseleiter informieren die Reisenden entsprechend. Weder der Reiseveranstalter noch seine Vertreter können jedoch für Verletzungen oder Unfälle während der Exkursion verantwortlich gemacht werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende auf eigene Gefahr an Exkursionen teilnimmt. Der Reisende wird aufgefordert ggf. vor Reisebuchung seinen Arzt zu konsultieren.
c) Alle Aktivitäten werden auf eigenes Risiko durchführen. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck oder persönlichem Eigentum, aus welchen Gründen auch immer. Reisenden wird empfohlen, die zur Verfügung stehenden Safes zu benutzen und/oder eine angemessene Versicherung abzuschließen.
d) Für eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung ist der Reisende verantwortlich (einschließlich einer Zusatzversicherung gegen Sportunfälle bei Touren mit sportlichen Aktivitäten).

16. Geltendmachung von Ansprüchen
16.1. Ansprüche nach den §§651i Abs.3Nr.2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
16.2. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen
Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die Europäische Online Streitbeilegung-Plattform http:/ec.europa.eu/consumers/odr hin.

17. Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Reisenden entgegenzunehmen.

18. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
18.1. Der Reiseveranstalter wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggf. notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
18.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl.
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
18.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.

19. Rechtswahl und Gerichtsstand
19.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutschem Recht angewendet wird, findet bzgl. der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
19.2. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen seitens des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

20. Datenschutz
Unsere Datenschutzbestimmungen und Hinweise finden Sie hier:

21. Unterrichtung der Gäste einer Pauschalreise gemäß EU-Richtlinie EU 2015/2302
Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages ist der Reiseveranstalter ab dem 01.07.2018 gesetzlich verpflichtet, seine Gäste über ihre Rechte gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302 zu unterrichten.
Diese finden Sie auf beigefügtem Dokument.

22. Allgemeiner Hinweis aus unserer Erfahrung
Unsere Kultur- und Rundreisen sind langfristig nach bestem Wissen und fachkundiger Erfahrung geplant und selbstverständlich durch die Reedereien und von den Zielhäfen bestätigt. Mehr als 50 Jahre Erfahrung mit der Seefahrt zeigen aber, dass Änderungen immer möglich sind, manchmal sogar sehr kurzfristig wetterbedingt oder durch die Pegelstände. Wir versuchen umgehend gute Alternativen zu finden, ohne den Gesamteindruck der Reise zu verändern. Behördliche Anordnungen, Sicherheit und das Wetter behalten jedoch stets die oberste Priorität.

Jeska Inspiration
Inh.: Karin Jestädt
Wirtheimer Str. 18
D-63607 Wächtersbach
Tel: (+49) 6053 6079899
E-Mail: info@jeskainspiration.com

Einzelunternehmen
Gerichtsstand: Amtsgericht Gelnhausen
UST-ID: DE317993870

AGB unverändert gültig seit: 03/2022
© Jeska Inspiration, 2024 – all rights reserved

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